Lesen Sie meine in der Zeitschrift immolex veröffentlichte Glosse zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20.03.2019 zu 5 Ob 241/18d, welche durch unsere Kanzlei erwirkt werden konnte.
Die WE-Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG bedarf keiner Vorlage der Baupläne
von Daniel Lassingleithner | Okt 14, 2019 | Allgemeines Zivilrecht, Publikation