Vorkaufsberechtigter zur Bezahlung der Käuferprovision verpflichtet – OGH, 5 Ob 49/22z von Daniel Lassingleithner | Jul 23, 2022 | Allgemeines Zivilrecht, Immobilien Verträge, Maklerrecht Hier geht es zum Beitrag ← Vorheriger Beitrag Miete im Lockdown: Gastronom muss sich potentiellen Abholservice anrechnen lassen (OGH: 8 Ob 131/21d) Nächster Beitrag → Kanzleiausflug Das könnte Sie auch interessieren Höhe der Haftung des Immobilienmaklers – OGH 20.9.2023, 1 Ob 77/23i AWAK LIVE-WEBCAST mit Dr. Lassingleithner am 24.04.2024 Verdienstlichkeit durch Fördern des Vertragsabschlusses – Achtung: Vereinbarung nötig!