Lesen Sie unseren neuesten Betrag zum Thema „Werbung des Maklers mit „unverbaubaren“ Ausblick macht den Makler bei fehlendem Verschulden selbst dann nicht haftbar, wenn es sich dabei um eine Fehlinformation handelt“, unter: https://rechtsanwalt-maklerrecht.at/werbung-des-maklers-mit-unverbaubarem-ausblick-macht-den-makler-bei-fehlendem-verschulden-selbst-dann-nicht-haftbar-wenn-es-sich-dabei-um-eine-fehlinformation-handelt/