Neues zum Eigengeschäft des Immobilienmaklers – OGH, 3 Ob 212/19a
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Lesen Sie die von RA Mag. Daniel Lassingleithner, LLM.oec., verfasste Besprechung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27.06.2019 zu 6 Ob 98/19h unter:
Verdienstliche Tätigkeit des Maklers – OGH 16.12.2019, 7 Ob 197/19z
Lesen Sie die in der Fachzeitschrift immolex von RA Mag. Daniel Lassingleithner, LLM.oec., veröffentlichte Glosse zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27.06.2019 zu 6 Ob 98/19h zum Thema, welche Nachforschungspflichten einen Immobilienmakler treffen, unter:
Nachforschungspflichten des Immobilienmaklers bei Werbung mit unverbaubarem Ausblick
Der 10. Senat hat zuletzt die bisherige Judikaturlinie bestätigt, wonach der Umstand, dass der Auftraggeber den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, für sich allein kein Grund ist, dem makler seinen Provisionsanspruch abzuerkennen.
Lesen Sie meine Publikation, erschienen im Immolex vom Februar 2019
Wird dem Makler vom Auftraggeber zugesichert, dass sämtliche Baubewilligungen vorliegen, besteht mangels objektiver Anhaltspunkte keine weitere Nachforschungspflicht
Der Immobilienmakler darf eine von seinem Auftraggeber erhaltene Information ohne weitere Nachforschung weitergeben, wenn für ihn keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit der erteilten Information zu zweifeln. Bestehen jedoch objektive Anhaltspunkte, welche an der Richtigkeit der Informationen Zweifel aufkommen lassen, ist eine entsprechende Prüfung zu empfehlen. Zumindest sollte der Käufer jedoch (schriftlich) darauf hingewiesen werden, dass das tatsächliche Vorliegen der Baubewilligungen nicht geprüft wurde. Jedenfalls darf der Immobilienmakler, um eine Haftung zu vermeiden, gegenüber dem Käufer auch nicht den Eindruck erwecken, er habe den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Verkäufers überprüft.