Rechtsanwälte
Egger Lassingleithner
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Verwaltungs- und Verwaltungsstrafsrecht
Verwaltungsrecht
Unser Leistungsspektrum umfasst auch das Verwaltungsrecht. Es handelt sich dabei um ein breites Feld an Rechtsgebieten. Im Laufe seines Lebens wird jeder Bürger mehrmals mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert. Im Regelfall handelt es sich bei solchen Verwaltungsakten um behördliche Bescheide. Die „Palette“ reicht dabei vom Baurecht bis hin zu sognannten Erschließungsbeiträgen oder dem Gewerberecht. Sollte der Verwaltungsakt nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, übernehmen wir gerne Ihre rechtliche Vertretung und bekämpfen den Bescheid notwendigenfalls bis zum Verwaltungs- und/oder Verfassungsgerichtshof.
Insbesondere vertreten wir sowohl Bauwerber als auch Anrainer in allen Baurechtsangelegenheiten. Diese Vertretungstätigkeit ergänzt sich mit der immobilienrechtlichen Kernkompetenz unserer Kanzlei. Darüber hinaus vertreten wir etwa im Gewerbeanlagenrecht, im Amtshaftungsrecht sowie in vielen weiteren Bereichen des Verwaltungsrechts. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Verwaltungsstrafrecht
Im Verwaltungsstrafrecht sind sogenannte Übertretungen von Verwaltungsvorschriften geregelt. Mit dem Verwaltungsstrafrecht kommt im Regelfall jeder Bürger, etwa durch Verwaltungsübertretungen beim Autofahren, mehrmals in seinem Leben in Berührung. Sollte etwa die Strafe für eine Verkehrsübertretung aus Ihrer Sicht sachlich ungerechtfertigt sein, besteht die Möglichkeit, dagegen ein Rechtsmittel zu erheben. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten des Verwaltungsstrafrechts.
Unsere Fachgebiete
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